Frankfurt a/m, 7. Febr. 1888.
Die Unterzeichnete, Frau Professor Schumann, erklärt sich hierdurch bereit, die Manuskripte und Korrespondenz ihres verewigten Gemahls der Königl. Bibliothek zu Berlin unter folgenden Bedingungen zu überlassen.
1. Abgetreten werden sämmtliche Manuskripte, soweit dieselben |2| sich im Besitze der Frau Professor Schumann oder ihrer Kinder befinden, wie sie in dem anliegenden Verzeichniß aufgeführt sind.
2. Die Korrespondenz, welche der Verewigte erhalten hat, besteht
aus Bänden. Soweit einzelne der darin befindlichen Briefe einen besonders vertrau-|3|lichen Charakter haben, behält Frau Professor Schumann sich vor, gemäß Verständigung mit der Königl. Bibliothek dieselben zurückzubehalten oder deren Sekretur auf 30–50 Jahre anzuordnen.
3. Der Preis beträgt 15 000 M. und ist zu zwei Dritttheilen nach Uebergabe der Manuskripte ad 1, die schon in nächster Zeit erfolgen kann, u zu dem letzten Dritttheil |4| nach der Uebergabe der Korrespondenz ad 2, die bis zum 1. Okt. d. J. erfolgen wird, zu berichtigen.
Preußisches Kultusministerium (Gustav v. Goßler und Friedrich Althoff)
4. Es wird vorausgesetzt, daß die Königl. Bibl. die ihr gemäß 1 und 2 überlassenen Schriftstücke in sorgfältiger und dem Andenken des Verewigten entsprechender Weise hüten und bewahren wird.
|