An das Hohe Appellationsgericht allhier.
Robert Schumann überreicht in Sachen seiner gegen H. Friedr. Wiek obrigkeitliche Zeugnisse über sein bisheriges Verhalten und bittet gehorsamst um deren Hochgeneigteste Berücksichtigung.
Herr Friedrich Wiek hat in dem am 18. d. M. anberaumt gewesenen Termin die Verweigerung seiner väterlichen Einwilligung zur Verheirathung mit seiner Tochter vorzüglich darauf gestützt, daß ich einen unordentlichen Lebenswandel führe, namentlich dem Trunke ergeben sei, und sich dabei Aeußerungen gegen mich erlaubt, die mein Ehrgefühl auf das empfindlichste gekränkt haben. Sowohl um solche unverdiente Vorwürfe als völlig unbegründet von mir abzuwenden, als vorzüglich auch dem Hohen Appellationsgericht Beweis zu liefern, daß ich der unmoralische Mensch nicht bin, als den mich Herr Wiek dem Hochlöb. Appellationsgericht zu schildern sich erlaubte, überreiche ich beigehend zwei Zeugnisse des hiesigen Stadtraths und der Sicherheitsbehörde die mir vor Jahresfrist als Legitimation zu einer Reise nach Wien ausgestellt wurden.
Ich enthalte mich, den Inhalt dieser über meinen mehrjährigen hiesigen Aufenthalt Zeugniß gebenden Attestate<> besonders heraus zu heben, und darf mich der erfreulichen Hoffnung hingeben, dadurch bewiesen zu haben, daß alle die Beschuldigungen, die ich von H. Wiek vor dem Hohen Appellations-Gericht anhören mußte, rein erdichtet sind.
Ich bitte ganz gehorsamst beide Zeugnisse zu den Acten nehmen zu lassen und solche Hochgeneigtest zu berücksichtigen
und versichere meine größte Verehrung
Leipzig am 21. December 1839.
ganz gehorsamst
Robert Schumann
p. m. AdvEinert.
[Beilagen]
[1]
Der Rath der Stadt Leipzig bezeugt hierdurch auf Ansuchen in Gemäßheit glaubhaft eingezogener Erkundigungen, daß der Redacteur einer musikalischen Zeitschrift Herr Robert Schumann aus Zwickau, welcher sich seit 8. Jahren hier aufhält, während seines Aufenthalts allhier sich stets ruhig und wohl verhalten und den Gesetzen gemäß bezeigt, auch als Redacteur der Theilnahme und des Wohlwollens der hiesigen Kunstfreunde sich zu erfreuen gehabt hat.
Urkundlich ist dieses Zeugniß unter glaubwürdiger Unterschrift und dem größern Stadtsiegel ausgestellt worden. Leipzig den 29. August 1838.
Der Rath der Stadt Leipzig.
A Deutrich
/Burmann
[2]
Von der unterzeichneten Behörde wird hiermit attestiret, daß wider den Redacteur einer musikalischen Zeitschrift
Herrn Robert Schumann,
aus Zwickau,
während seines mehrjährigen Aufenthaltes in hiesiger Stadt etwas Nachtheiliges in keiner Beziehung vorgekommen ist, derselbe vielmehr ein ruhiges, anständiges, den Gesetzen durchaus angemessenes Verhalten beobachtet und insbesondere nicht den entferntesten Verdacht einer politischen Gefährlichkeit wider sich erregt hat.
Leipzig am 16n. September 1838.
Die Sicherheits-Behörde der Stadt Leipzig.
Stengel
Schnorr.
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